Beitragsordnung

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Grundlage

Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung mit einer ¾-Mehrheit geändert werden.

Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in § 5 der Vereinssatzung in der Fassung vom 16. März 2024.

§ 2 Solidaritätsprinzip

Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.

§ 3 Höhe und Fälligkeit des Beitrages

Jedes ordentliche Mitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. 

Dieser jährliche Mitgliedbeitrag beträgt mindestens 12 €.

Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.

Die Erhebung des Mitgliedbeitrags erfolgt im Monat des Vereinsbeitritts und danach im ersten Quartal eines Jahres.

§ 4 Zahlungsform

Die Mitgliedsbeiträge sind per Lastschriftverfahren zu zahlen.

Das Vereinskonto wird bei der Stadtsparkasse Cuxhaven unter der IBAN DE70 2415 0001 0025 3385 00 geführt.

Für Beitragsrückstände werden Mahngebühren in Höhe von 2 Euro pro Mahnung erhoben. Die Mitglieder müssen den Verein umgehend schriftlich über Änderungen ihrer Kontoverbindung informieren.

§ 5 Datenverarbeitung

Zur Beitragsabrechnung verarbeiten wir personenbezogene Daten, wie Name, Anschrift & IBAN-Nummer. Die Verarbeitung der Daten erfolgt gemäß der derzeit geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

§ 6 Vereinsaustritt

Die Beitragspflicht endet mit der Mitgliedschaft. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderjahres.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung ist mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 16. März 2024 in Kraft getreten.